Neustar Inc., Registry der US-amerikanischen Länderendung .us, hat einige Detailänderungen in den Streitschlichtungsregelungen veröffentlicht.
Zwar hat sich weder an der usDRP noch der usNDP etwas getan, die Änderungen betreffen jedoch die so genannten »implementing rules« für beide Regelwerke, also vor allem die Praxis des Verfahrens. So müssen in Zukunft weder der Antragsteller noch der Antragsgegner eine so genannte »hard copy«, also eine ausgedruckte Fassung ihrer Schriftsätze, einreichen. Die Kommunikation per klassischer Briefpost wird erweitert um eMail und Telefax. Die Antragsschrift selbst wird per eMail versandt, wobei Anhänge über das Schlichtungsportal zur Verfügung gestellt werden können. Auch eine Besonderheit entfällt: musste bisher der Antragsteller den Antragsgegner informieren, dass ein Verfahren anhängig ist, übernimmt künftig das Schiedsgericht diese Aufgabe. Schließlich werden die Registrare einer streitigen Domain verpflichtet, sie sowohl zu sperren als auch die notwendigen Informationen zu erteilen; Verstöße will Neustar ahnden. Soweit ersichtlich, treten die Änderungen sofort in Kraft.
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