ccTLD

Ukrainiche Endung .ua übernimmt UDPR zur Streitbeilegung

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) erweitert ihre Palette an Streitschlichtungsverfahren für Länderendungen (ccTLDs).

Seit 19. März 2019 gilt das aussergerichtliche Schiedsverfahren auch für Domains mit der Länderendung .ua (Ukraine). Dazu wurden die ».UA Domain Name Dispute Resolution Policy« (.UA Policy), die »Rules for .UA Domain Name Dispute Resolution Policy (.UA Rules)« und die »WIPO Rules for .UA Domain Name Dispute Resolution Policy« (WIPO Supplemental Rules) verabschiedet. Sie entsprechen im Kern den bekannten UDRP-Regelungen für generische Endungen wie .com oder .net. Als zulässige Verfahrenssprachen gelten neben Ukrainisch auch Englisch und Russisch. Die Gebühren beginnen bei einem einzelnen Schiedsrichter und zwischen 1 und 5 streitigen Domains bei US$ 1.500,–. Insgesamt bietet die WIPO damit außergerichtliche Schiedsverfahren für 77 ccTLDs an; .de und .at befinden sich nicht darunter.

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