ccTLD

CentralNic wird bei Grönlands Länderendung .gl aktiv

Die britische CentralNic Ltd., Registry-Dienstleister für zahlreiche Domain-Endungen, hat ihr Portfolio um ein interessantes Puzzle-Stück erweitert.

Am 26. Juli 2022 gab das Unternehmen bekannt, vom Telekommunikationsunternehmen Tusass A/S den Vertrag für die »registry management software« der grönländischen Länderendung .gl erhalten zu haben. Unklar ist, was genau damit gemeint ist; die Formulierung legt aber nahe, dass CentralNic nicht als klassischer Back-End Registry-Provider tätig werden soll. Diese und ähnliche Funktionen hat CentralNic bei Endungen wie .london, .la, .bh, .fm, .fo, .gd, .pw, oder .vg inne. Zur Vertragslaufzeit machten die Parteien keine Angaben; mitgeteilt wurde aber, dass Grönland die digitale Transformation fördern wolle. Änderungen zu den Vergaberegelungen sind aktuell nicht geplant. Die Registrierung ist für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich. Es gibt also keine Vergabebeschränkungen. Zur Anzahl der registrierten .gl-Domains gibt es keine verlässlichen Zahlen, bei rund 55.000 Einwohnern dürfte sie sich aber in überschaubaren Grenzen halten. Selbst ein öffentliches WHOIS-Verzeichnis hat .gl erst seit kurzem.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top