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Änderungen des .nz-Streitschlichtungsverfahrens stehen an und dürfen diskutiert werden

Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC) plant Änderungen am außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für .nz-Domains.

Eingeführt vor rund 20 Jahren, seien Änderungen erforderlich, um die derzeitige »best practice« widerzuspiegeln. Die erste geplante Änderung betrifft eine kulturelle Besonderheit Neuseelands; künftig kann eine Partei beantragen, dass ein »tikanga Māori«-Kulturförderrahmen angewandt wird, der sich aus traditionellem Wissen ableitet. Größere Praxisbedeutung dürfte haben, dass der Beschwerdeführer künftig wählen können soll, ob er ein Mediationsverfahren wünscht oder eine streitige Entscheidung durch »expert determination«. Die Wahl hat zum einen Auswirkungen auf die vorzulegenden Beweise, zum anderen an die Anforderungen an die Antwort des Beschwerdegegners. Ferner soll im Falle eines Rechtsmittels die Notwendigkeit der Einreichung einer Beschwerdeschrift zusammen mit einer nicht erstattungsfähigen Kaution abgeschafft werden. Der Beschwerdeführer reicht einfach ein Online-Formular für die Beschwerde ein, und der Beschwerdegegner kann seine Antwort ebenfalls online abgeben. Zur Entscheidung sind dann drei Sachverständige in einem Beschwerdegremium berufen. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit bis 19. September 2024, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen; die Neuregelungen sollen dann am 01. Oktober 2024 in Kraft treten.

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