.ba

Bosniens Länderendung im Portrait

Domain-Namen aus Balkan-Ländern gelten traditionell als sehr schwierig zu registrieren. Oftmals hindern zahlreiche Vergabebeschränkungen eine weitgehend freie Registrierung, so dass selbst für die eigene Bevölkerung eine Internet-Adresse mit Landeskürzel unattraktiv ist. Eine kleine Ausnahme stellt da .ba, die Endung von Bosnien-Herzegovina, dar.

Verwaltet von dem University Teleinformatic Centre (UTIC) in Sarajevo, zählt .ba mit derzeit knapp über 3.000 Domains zu den kleinen Länderendungen. Dabei ist die Registrierung vergleichsweise unkompliziert: eine Anmeldung ist direkt unterhalb von .ba als Second Level Domains möglich; daneben kann UTIC mit sechs weiteren, offiziellen Subdomains wie .edu.ba, .org.ba oder .gov.ba aufwarten, die jedoch speziellen Benutzergruppen vorbehalten sind. Ausländische Unternehmen dürften sich daher besonders für Second Level Domains interessieren. Grundsätzlich gilt, dass jedes ausländische Unternehmen bis zu 20 .ba-Domains registrieren kann. Voraussetzung ist allerdings ein Geschäftssitz in Bosnien-Herzegovina. Es dürfte indes nur eine Frage der Zeit sein, bis hier durch Treuhandmodelle letztlich auch für Unternehmen ohne Sitz vor Ort eine Anmeldung möglich wird. Für volljährige natürliche Personen bleibt eine Registrierung unter .ba dagegen nur möglich, wenn sie Staatsbürger von Bosnien-Herzegovina sind oder ihren Wohnsitz im Land haben.

Im übrigen gelten die klassischen Bedingungen für die Domain-Wahl: mindestens 3, maximal 63 Zeichen, keine Umlaute oder IDNs, nur Zeichen des lateinischen Alphabets und neben den Zahlen von 0-9 einzig den Bindestrich „-“ als Sonderzeichen. Interessenten können .ba-Domains direkt über die Website der Vergabestelle registrieren. Und wer noch alte D-Mark unter seinem Kopfkissen hortet, kann ein gutes Geschäft machen: da in Bosnien-Herzegovina die Deutsche Mark als Zahlungsmittel eingeführt ist, können .ba-Domains mit DM 30,00 pro Jahr und Domains bezahlt werden; Mengenrabatte für längerfristige Registrierungsverträge sind möglich.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top