EURid

Brexit führt nicht nur zum Verlust von .eu-Domains für Briten

Die .eu-Verwalterin EURid hat ihre Brexit-Website aktualisiert. Da es nach wie vor keine Übergangsvereinbarung zwischen der EU und Großbritannien gibt, hat EURid Musterschreiben an Registrare auf der Insel und in Gibraltar verschickt, über die sie ihre Kunden über das weitere Prozedere informieren.

Wie gemeldet, nimmt EURid ab dem 30. März 2019, 00:00 Uhr CET keine Domain-Registrierungen von natürlichen oder juristischen Personen an, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Bereits registrierte .eu-Domains von Personen aus diesen Ländern erhalten am 23. März 2019 eine eMail, in der sie auf den drohenden Verstoß gegen die Vergaberegelungen hingewiesen werden. Diese eMail verschickt EURid am 30. März 2019 erneut. Alle betroffenen Personen haben dann bis 30. Mai 2019 um 00:00 Uhr (CEST) Zeit, durch ein Update ihrer WHOIS-Daten die unveränderte Registrierungsberechtigung nachzuweisen; bis dahin bleibt ihre .eu-Domain aktiv. Bisher wenig beachtet ist, dass die Briten mit dem Verlassen der .eu auch die Berechtigung verlieren, Domains unter Endungen wie .fr (Frankreich), .hu (Ungarn), .it (Italien), .re (Reunion), .yt (Mayotte), .pm (Saint Pierre and Miquelon), .wf (Wallis und Futuna Islands) sowie .tf (Französische Süd- und Antarktisgebiete) verlieren, da sie unter anderem voraussetzen, dass der Domain-Inhaber aus der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz stammt.

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