EURid

Der Brexit trifft hinsichtlich .eu-Domains auch Nicht-Briten

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU trifft möglicherweise weit mehr Inhaber von .eu-Domains als bisher angenommen: nach Angaben von EURid laufen auch EU-Bürger mit Sitz in Großbritannien Gefahr, ihre .eu-Domain zu verlieren.

Am 28. März 2018 gab die EU-Kommission in der »Notice to stakeholders« bekannt, dass Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 um 00:00 Uhr zu einem Drittstaat werde, in dem weder das primäre noch das sekundäre EU-Recht gilt. Unter dem Vorbehalt noch zu vereinbarender Übergangsregelungen würden zu diesem Zeitpunkt auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Konkret bedeutet dies, dass Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien, aber nicht innerhalb der EU, sowie natürliche Personen mit Sitz in Großbritannien nicht länger berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren. Halten sie am 30. März 2019 eine .eu-Domain registriert, darf diese nicht verlängert werden. Zudem hält die EU-Kommission die .eu-Registry EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen. Angesichts des nahenden Austrittsdatums und fehlenden Übergangsregelungen rückt dieses Szenario inzwischen in greifbare Nähe.

Vor diesem Hintergrund sah sich EURid veranlasst, ihr Informationsangebot zum Brexit zu aktualisieren. Gibt es keine Übergangsregelung, nimmt EURid ab dem 30. März 2019, 00:00 Uhr CET keine Registrierungen von natürlichen oder juristischen Personen an, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Bereits registrierte .eu-Domains von Personen aus diesen Ländern erhalten am 23. März 2019 eine eMail, in der sie auf den drohenden Verstoß gegen die Vergaberegelungen hingewiesen werden. Diese eMail verschickt EURd am 30. März 2019 erneut. Alle betroffene Personen haben dann bis 30. Mai 2019 um 00:00 Uhr (CEST) Zeit, durch ein Update ihrer WHOIS-Daten die unveränderte Registrierungsberechtigung nachzuweisen; während dieser Zeit bleibt ihre .eu-Domain aktiv. Wer aktuell seinen Sitz in Großbritannien hat, jedoch aus einem der verbleibenden 27 EU-Mitgliedsländer stammt, muss also seine Kontaktdaten dringend aktualisieren; sonst läuft er Gefahr, seine .eu-Domain zu verlieren, auch wenn er formal die Registrierungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt. Erfolgt dies nicht, zieht EURid die .eu-Domain am 30. Mai 2019 zurück; die Domain wird also inaktiv. Endgültig gelöscht wird die Domain erst am 30. März 2020 um 00:00 Uhr CET; innerhalb dieser Schonfrist kann die Domain erneut aktiviert werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass der Inhaber registrierungsberechtigt ist. Sollte es wider Erwarten doch noch zu Übergangsregelungen kommen, geht EURid davon aus, dass Neuregistrierungen aus Großbritannien oder Gibraltar erst am 1. Januar 2021 ausgeschlossen sind.

Zu den Profiteuren des Brexit scheint derweil die irische Länderendung .ie zu gehören. Wie die .ie-Verwalterin IEDR mitgeteilt hat, gab es zum Jahresende 2018 insgesamt 262.140 .ie-Domains, ein Anstieg um satte 10,4 Prozent. Die Zahl der Registrierungen von Personen mit Sitz in Großbritannien stieg dabei sogar um 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.

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