Denic eG

Spektakuläre Wende in der .de-Vergabepraxis!

In der Vergabepraxis für .de-Domains bahnt sich eine spektakuläre Wende an: mit Wirkung ab 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr MESZ wird es erstmals möglich sein, unter .de ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren. Ebenso werden erstmals auch .de-Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer anderen Top Level Domain wie com.de entsprechen, erhältlich sein. Bisher waren diese aufgrund ihrer Kürze begehrten Adressen auf Veranlassung der DENIC eG als zentraler Registrierungsstelle für die Top Level Domain .de gesperrt und somit der allgemeinen Registrierung entzogen.

Auslöser dieser Änderung ist ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt, in dem die DENIC im April 2008 verurteilt wurde, die Domain vw.de zuzulassen; eine hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der DENIC vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe blieb nun erfolglos, so dass die Entscheidung aus Frankfurt rechtskräftig ist. Die DENIC hat daraufhin kurzfristig entschieden, ihre Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 zu ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second Level Domains unterhalb von .de weitgehend abzuschaffen.

Infolge der gerichtlichen Entscheidungen hat sich die DENIC eG dafür entschieden, ihre Vergabepraxis weitgehend zu liberalisieren: künftig ist es möglich, ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren. Darüber hinaus gibt DENIC auch Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer anderen Top Level Domain entsprechen, für die Registrierung frei.

Wie die DENIC in einer Pressemitteilung am gestrigen Donnerstag bekanntgegeben hat, gelten für Domains unterhalb der Endung .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:

– Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.

– Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.

– Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.

– Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.

– Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.

– Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Damit können erstmals in der Geschichte von .de Domain-Namen wie zum Beispiel 1.de, aa.de, sta.de oder net.de registriert werden. „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum“, sagte DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO). Unverändert bleibt die Zulassung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs), also zum Beispiel .de-Domains mit Umlauten; sie sind bereits seit dem Jahr 2004 erhältlich.

Ganz neu sind zumindest zweistellige Domain unter .de allerdings nicht: es existieren mit db.de, ix.de und hq.de noch Altbestände, die alle vor Inkrafttreten der DENIC-Richtlinien im Jahr 1997 registriert worden sind und daher Bestandsschutz geniessen. Die ebenfalls vormals vergebene bb.de ist dagegen seit einiger Zeit nicht mehr registriert.

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