Die .de-Verwalterin DENIC eG hat auf einen weit verbreiteten Irrtum im Internet hingewiesen. Wer online öffentlich Inhalte bereitstellt – sei es über eine Website, ein Profil in sozialen Medien, auf Plattformen wie Online-Marktplätzen oder auch einem Blog –, trägt rechtlich die Verantwortung dafür, ganz gleich, ob es sich dabei um ein privates oder um ein kommerzielles Angebot handelt.
Damit jederzeit transparent und nachvollziehbar ist, wer speziell hinter bestimmten »geschäftsmäßigen digitalen Diensten« steht, hat der Gesetzgeber in Deutschland die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung und damit zum Führen eines Impressums geschaffen, das den Anbieter solcher Inhalte identifiziert. Soweit jedoch empfohlen wird, die Angaben zum Betreiber im Impressum einer Website mit den hinterlegten Inhaberdaten der Domain abzugleichen, kann dies in die Irre führen, denn es gibt keine Verpflichtung, dass Domain-Inhaber und Webseitenbetreiber ein und dieselbe Person zu sein haben. Von Fall zu Fall könne es sogar gute und legitime Gründe dafür geben, dass sie es nicht sind – und trotzdem seriös. So sind Domains von Einrichtungen der öffentlichen Hand häufig nicht auf die jeweilige Einrichtung selbst, sondern auf technische Dienstleister registriert, die als Anstalten öffentlichen Rechts im Auftrag diverser Verwaltungsbehörden agieren. Die Angaben im Impressum einer Website und die Registrierungsdaten von Domains erfüllen zudem unterschiedliche Zwecke. Der Impressumsabgleich einer Website mit den Inhaberdaten einer darauf verweisenden Domain kann daher immer nur einer unter vielen Bausteinen sein, um die Seriosität eines Webangebots zu prüfen – in keinem Fall aber alleiniger Beurteilungsmaßstab dafür.
Den Hinweis der DENIC eG finden Sie auf dem Denic Blog.