Bereits im Jahr 1999 hat das Landgericht in Essen entschieden, dass eine Pfändung von Domains nach deutschem Recht zulässig ist (Beschluss vom 22.09.1999 Az.: 11 T 370/99). In China hatte sich nun erstmals ein Gericht in Shanghai mit der Frage zu befassen, ob ein solcher virtuelle Wert beschlagnahmt und versteigert werden kann.
Ein Unternehmen hatte eine titulierte Forderung über knapp EUR 15.000,– fünf Jahre lang nicht bezahlen können. Der Gläubiger wandte sich daraufhin an den Shanghai No. 2 Intermediate People’s Court und bat darum, die Domain des Unternehmens pfänden zu dürfen. In der nach Presseangaben ersten Entscheidung zu dieser Frage hat das Gericht dieser Bitte nun entsprochen; auf Weisung des Gerichts wurde das China Internet Network Information Center, als Registry für .cn angewiesen, Domain und Website einzufrieren. Ob die Domain allerdings werthaltig genug war, um einen Verkaufspreis von EUR 15.000,– zu erlösen, ist bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen zur Domain-Pfändung aus dem Jahre 2001 finden Sie hier.