Neuauflage des "Skriptum Internetrecht"

Befragt man Juristen zum Thema Internetrecht, fällt vor allem ein Name: Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster (kurz: „ITM“), u. a. auch Mitherausgeber zahlreicher Fachzeitschriften, seit neuestem auch Redakteur der Zeitschrift Jusletter von weblaw.ch. Thomas Hoeren zählt zweifellos zu den ausgewiesenen Experten im Bereich des Internetrechts. Umso höher ist es einzuschätzen, wenn er mit einer erneut aktualisierten Ausgabe des „Skriptum Internetrecht“ geballtes Wissen zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung stellt.

Auf mittlerweile 492 Seiten gibt Hoeren einen grundlegenden Überblick über das Informationsrecht, unter das Internet, Soft- und Hardware, Kunsthandel, Rundfunk und Fernsehen, Musik, Theater, Film, Foto, Printmedien, Kabelnetze, Tele- und Satellitenkommunikation fallen. Das Buch ist seit der letzten Auflage, die 400 Seiten aufwies, deutlich dicker geworden, was nur bedingt einem leicht großzügigeren Layout geschuldet ist. Und das, obzwar die Hinweise zum 2. Korb und zur Softwarepatentierung gestrichen werden konnten. Es sind, so heißt es in einer Ankündigung, fast 200 neue Urteile hinzugekommen.

Das „Skript Internetrecht“ überzeugt durch seinen klar strukturierten Aufbau, der sich an den Bedürfnissen von Internetanbietern orientiert: angefangen beim Domain-Recht über das Immaterialgüterrecht, wettbewerbsrechtliche Probleme, Vertragsschluss, E-Commerce-Richtlinie bis hin zum häufig unbeachteten Datenschutzrecht werden alle Rechtsgebiete mit Schnittstelle zu internetrelevanten Themen abgehandelt. Darüber hinaus gibt es am Ende des Buches Informationen zum Vollstreckungsrecht, Gesetzestexte und Musterverträge. Die aktuelle Auflage hat den Stand August 2005 und ist damit sicher das aktuellste Werk zum Thema Domain-Recht.

Wie noch jedes mal gilt: Für das Herunterladen des Manuskripts wird keine Gebühr erhoben. Wem der Text jedoch zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte die Möglichkeit einer Spende auf das angegebene Konto nutzen; es wird ihm gewiss zum Vorteil gereichen. Denn es wäre mehr als bedauerlich, wenn das Skriptum Internetrecht aus Undank seiner Leserschaft nicht mehr in dieser Form veröffentlicht würde.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ oder „Aktuell“ zum Herunterladen.

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