Im Juni veröffentlichte »Getting the Deal Through« ein Kompendium zu Domains und Domain-Recht 2016 mit Informationen zu Domains und Domain-Recht in zehn Ländern. Wir haben uns den Abschnitt für Deutschland angeschaut.
Schon im vergangenen Jahr berichteten wir über den von Flip Petillion herausgegeben Titel »Domains & Domain Names« von »Getting the Deal Through«. Damals ging es um die Ausgabe 2015, nun liegt die Ausgabe 2016 vor. Unter dem Motto »global questions. local answers« bietet »Getting the Deal Through« unter anderem dieses rund 60 Seiten dünne Büchlein an, in dem der aktuelle Stand von Domains und Domain-Recht der Länder Belgien, Bulgarien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Japan, Südafrika, Türkei, Großbritannien und USA von Fachleuten dargestellt sind. Zu Hong Kong finden sich keine Informationen mehr, aber dafür ist in der aktuellen Ausgabe Südafrika hinzugekommen. Die geballten Informationen kosten – wie auch schon im Vorjahr – US$ 425,–. Wir haben uns das Kapitel für das deutsche Recht angeschaut, das es bei Rechtsanwalt Peter Mueller (BPM legal) als neunseitige PDF-Datei zum kostenlosen Download gibt.
Für den Abschnitt über das deutsche Domain-Recht zeichnen Rechtsanwältin Brigitte Joppich (Würzburg) und Rechtsanwalt Peter Müller (München) verantwortlich. Der Inhalt erstreckt sich auf knapp viereinhalb zweispaltige Seiten der neunseitige PDF-Datei. Aus den 24 Fragen und Antworten im letzten Jahr wurden nun 26, in denen die Autoren Joppich und Müller einen souveränen Überblick zum Stand der deutschen Domain-Verwaltung und des deutschen Domain-Rechts in englischer Sprache liefern. Angefangen mit der Frage nach der deutschen Domain-Verwaltung und wie man .de-Domains registriert, über vorprozessuale Fragen, Abmahnung und geschützte Rechte, bis hin zu den entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Die Fragen beantworten sie leicht verständlich und, obwohl nur begrenzter Raum zur Verfügung steht, umfassend und detailreich. Bei Fragen zur Rechtsprechung werden gerichtliche Urteile benannt, die bei weitergehenden Fragen, die sich dem Leser stellen, nachgeschlagen werden können. In der aktuellen Ausgabe bleibt, obwohl mehr Fragen zu beantworten waren, Platz für einen Infokasten mit »update and trends«, der sich mit der aktuellen Städtenamen-Domain-Rechtsprechung auseinandersetzt.
Wir empfehlen diese kleine Broschüre als kleines Vademekum zu Domain und Domain-Recht 2016 in Deutschland. Problematisch sind die engen Platzverhältnisse und der damit verbundene kleine Type. Für englischsprachige Leser wäre es sicher hilfreich, die Gesetzesbezeichnungen auch in deutscher Sprache anzugeben, damit die Normen leichter gefunden werden.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.