Wie alle Jahre, so veranstaltet die in Bad Homburg ansässige Wettbewerbszentrale auch diesmal ihre traditionelle Herbstseminarreihe. Auf der Agenda stehen unter anderem aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Nicht zuletzt die gerade eingeführte »Button-Lösung«, aber auch der Blick auf das umstrittene und der BRAK kritisch kommentierte »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken« zwingt Rechtsanwälte und die Rechtsabteilungen von Unternehmen, sich fortzubilden. Da kommt die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale gerade recht. Die Referenten Rechtsanwältin Nicole Tews, LL.M. (Mitglied der Geschäftsführung & Leitung der Informationsdienste der Wettbewerbszentrale) und RA Dr. Hans-Jürgen Ruhl (Prozessanwalt der Wettbewerbszentrale, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht, Referent/Autor zu diversen Themen des Wettbewerbsrechts) werden sich aus Rechtsänderungen ergebende Unsicherheiten und die Rechtsprechungstendenzen bei aktuellen Fragestellungen analysieren und Themen wie die Button-Lösung im Online-Handel, Klauselkontrolle im Wettbewerbsrecht (typische Fehler in AGB), Pflichtinformationen beim Produktverkauf (§ 5a UWG), Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, Verbraucherrechte-RL, DatenschutzVO und weitere fachmännisch behandeln.
Die Termine für das Herbstseminar liegen wie folgt:
Freitag | 14.09.2012 | Hamburg, Grand Elysée | 10:30 — 13:30 Uhr |
Freitag | 21.09.2012 | Köln, NH Media Park | 10:30 — 13:30 Uhr |
Donnerstag | 25.09.2012 | Berlin, DIHK | 10:30 — 13:30 Uhr |
Freitag | 05.10.2012 | Frankfurt/M, NH City | 10:30 — 13:30 Uhr |
Freitag | 12.10.2012 | München, NH Deutscher Kaiser | 10:30 — 13:30 Uhr |
Der Normalpreis für die Teilnahme beträgt EUR 357,– (EUR 300,– zuzüglich EUR 57,– MwSt. 19 %), der vergünstigte Preis für Mitglieder der Wettbewerbszentrale liegt bei EUR 297,50 (EUR 250,– zuzüglich EUR 47,50 MwSt. 19 %). Darin enthalten ist ein umfassendes seminarbegleitendes Skript mit zahlreichen Beispielen, Rechtsprechungsnachweisen und Praxistipps zum Nachlesen und Vertiefen der Materie. Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,75 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.