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Die Wettbewerbszentrale lädt zu ihren Online-Herbstseminaren

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt auch in diesem Jahr zu ihrem Herbstseminar »Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht«. Doch diesmal findet das Seminar online statt. Unter anderem werden Informationspflichten bei werblichen Aussagen und im Fernabsatz besprochen.

Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fokussiert wie immer auf die wichtigen Rechtsfragen in Werbung, Absatz & Vertrieb. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Recht des Unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt und über die Auswirkung höchstrichterlicher Urteile informiert. Besprochen werden in diesem Jahr unter anderem die neue Rechtsprechung zu Irreführung, zu Werbung für Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, sowie zum Geschäftsgeheimnisgesetz. Weiter werden die Informationspflichten bei werblichen Aussagen und im Fernabsatz angesprochen, es wird auf Datenschutz eingegangen, und es werden – wie immer – die Themen des vorangegangenen Jahres und deren aktuelle Entwicklungen nochmals in den Blick genommen, diesmal also Plattformen und Telefon- und eMail-Marketing. Referenten der Herbstseminare sind Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Rechtsanwalt Martin Bolm (Wettbewerbszentrale Büro Hamburg). Die Herbstseminare richten sich an Rechtsanwälte, Justiziare und Führungskräfte von Unternehmen, sowie an Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen. Es gibt zwei Seminare mit je zwei Blöcken á 1,75 Stunden an jeweils zwei Tagen.

  • Die Terminfolge 1 findet am Dienstag, 10.11.2020 von 10.00 bis 11.45 Uhr (Block 1) und am Donnerstag, 12.11.2020 von 10.00 bis 11.45 Uhr (Block 2) statt.
  • Die Terminfolge 2 findet am Dienstag, 17.11.2020 von 10.00 bis 11.45 Uhr (Block 1) und Donnerstag, 19.11.2020 von 10.00 bis 11.45 Uhr (Block 2) statt.

Die Teilnahmekosten der Online-Herbstseminare 2020 Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht betragen je nach Status zwischen EUR 360,65 (inkl. 16 Prozent MwSt.) und EUR 290 (inkl. 16 Prozent MwSt.). Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

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