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Die Wettbewerbszentrale lädt wieder zu ihren Herbstseminaren

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg lädt auch in diesem Jahr zu ihrem Herbstseminar »Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht«. Wieder findet das Seminar nur online statt. Unter anderem werden Informationspflichten bei werblichen Aussagen und im Fernabsatz und Datenschutz besprochen.

Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fokussiert wie immer auf die wichtigen Rechtsfragen in Werbung, Absatz & Vertrieb. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Recht des Unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt und über die Auswirkung höchstrichterlicher Urteile informiert. Die drei Referenten und die Referentin sind alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale: Martin Bolm, Patrick Matern, Jennifer Beal und Dr. Tudor Vlah. In diesem Jahr wird unter anderem in Teil 1 des Seminars die neueste Rechtsprechung zu Irreführung und Informationspflichten, Werbung mit Klimaneutralität und Richtlinien zu Green Claims sowie Datenschutz, Direktwerbung, Kundenbewertungen, nebst einem Update zu 2022 präsentiert. Fragen zur Heilmittelwerbung werden diesmal im Teil 2 erörtert. Weitere Themen sind Fernabsatzrecht und AGB, Lebensmittelrecht und Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs. Die Herbstseminare richten sich an Rechtsanwälte, Justiziare und Führungskräfte von Unternehmen, sowie an Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen. Es gibt zwei Seminare bestehend aus je zwei Teilen á 1,75 Stunden an jeweils zwei Tagen.

Die Terminfolge 1 findet am Dienstag, 19.09.2023 (Teil 1) und am Donnerstag, 21.09.2023 (Teil 2) jeweils von 10:00 Uhr bis 11:45 Uhr statt.

Die Terminfolge 2 findet am Dienstag, 26.09.2023 (Teil 1) und Donnerstag, 28.09.2023 (Teil 2) jeweils von 10:00 Uhr bis 11:45 Uhr statt.

Die Teilnahmekosten der Online-Herbstseminare 2023 Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht betragen je nach Status zwischen EUR 380,– (inkl. 19 Prozent MwSt.) und EUR 310,– (inkl. 19 Prozent MwSt.). Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

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