Zum 4. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag aus. Die eintägige Veranstaltung findet am 08. September 2014 in Köln statt.
Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr mit der Begrüßung durch davit Gebietsleiter Nordrhein-Westfalen Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus. Alsdann referiert Rechtsanwalt Kjell Vogelsang unter dem Titel »Sicherheit im IT-Projekt: Wer haftet eigentlich?«. Danach gibt Hubertus Nolte, Vorsitzender Richter des 6. Zivilsenates beim OLG Köln einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln zum IT-Recht. Den letzten Vortrag liefert Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, der sich der aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Onlinehandel widmet. Nach und während der Referate besteht jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion.
Der 4. NRW IT-Rechtstag findet am 08. September 2014 ab 14:00 Uhr im Hotel Mondial am Dom Cologne – MGallery Collection, Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln. Der offizielle Teil der Veranstaltung endet gegen 19:30 Uhr, danach lädt der Kölner Anwaltsverein im Hotel zu einem gemeinsamen Kölsch. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 100,– (zzgl. 19% Mehrwertsteuer). Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Fortbildungsbescheinigung nach FAO (FA IT-Recht: 5 Stunden; FA Gewerblicher Rechtsschutz und FA Urheber- und Medienrecht: 3 Stunden).