Zum 3. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag aus. Die eintägige Veranstaltung findet am 09. September 2013 in Köln statt.
Beleuchtet werden auch in diesem Jahr die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Den Auftakt macht um 14.15 Uhr ein Referat von Dirk Büch, Richter und wissenschaftlicher Mitarbeiter am I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, zum Thema »Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht«. Dem folgt um 16.30 Uhr ein halbstündiger Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus zu »Die neuen Top Level Domains«. Nach einer kurzen Pause befasst sich Ralf Neugebauer, Richter beim 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, mit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum IT-Recht. Ihm folgt Rechtsanwalt Dr. Carsten Intveen, der unter dem Titel »Digitales Ableben – Der Tod auf Facebook und Nachlassverwaltung 2.0« einen bisher oft vernachlässigten Aspekt virtueller Identitäten betrachtet. Den Abschluss macht Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, der über aktuelle Entwicklungen im Online-Handel berichtet. Nach den Referaten besteht jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Anschluss an die Veranstaltung lädt der Kölner Anwaltverein im Hotel ein zu einem gemeinsamen Kölsch.
Der 3. NRW IT-Rechtstag findet am 09. September 2013 im Hotel Mondial am Dom Cologne, MGallery Collection, Kurt-HackenbergPlatz 1 in 50667 Köln statt. Die Veranstaltung beginnt voraussichtlich um 14.00 Uhr und dauert bis gegen 19.30 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 100,– zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 5 Stunden erteilt.