Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) richten am 12. September 2012 zum zweiten Mal den IT-Rechtstag NRW in Köln aus.
Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV IT-Recht) hat dieses Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht eingerichtet. Angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechts befassen. Die Themen des 2. IT-Rechtstag NRW umfassen die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen.
Die Begrüßung und Moderation des 2. IT-Rechtstages in Nordrhein Westfalen besorgen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Luckhaus, Köln und Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven, Nürnberg. Alsdann referieren Praktiker aus der Anwaltschaft wie auch Richter zu Themen wie die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum IT-Recht, die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu Softwarelizenzen, Datenschutzrecht, Filesharing und so weiter.
Der 2. IT-Rechtstag NRW findet am 10. September 2012 von 14:00 bis 19:30 Uhr im Hopper Tagungszentrum, Brüsseler Straße 26, 50674 Köln statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 85,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 95,20). Die Teilnahmebestätigung wird für 5 Stunden erteilt.
Weitere Informationen und Anmeldung hier.