Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) laden im September zum 6. NRW IT-Rechtstag in Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Themen.
Der 6. NRW IT-Rechtstag findet vom 08. bis 09. September 2016 in Köln statt. Die Moderation übernimmt RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln. Die Referenten kommen aus Nordrhein-Westfalen und stehen nach ihren Vorträgen zu ausführlichen Diskussionen bereit. So informiert beispielsweise Karsten Neumann über seine ersten Erfahrungen mit Privacy Shield, Rechtsanwalt Hans Michael Prange prüft Datenschutz bei Social Media, Rechtsanwältin Simone Lersch und Rechtsanwalt Dr. Michael Tsambikakis widmen sich der Durchsuchung und Beschlagnahme von IT-Systemen und Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner referiert das leidige Kommen des besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA. Der zweite Tag des 6. NRW IT-Rechtstages widmet sich mehr der Rechtsprechung des LG Köln und des OLG Köln. Wie man mit diesen kommuniziert erklärt der IT-Sachverständige Dr. Thomas Schneider. Nach dem Ende des NRW IT-Rechtstages am 09. September um 18:30 Uhr gibt es noch ein Get Together im Hotel am Wasserturm.
Der 6. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 08. September bis 18:30 am 09. September 2016 im Hotel im Wasserturm, Kaygasse 2, 50676 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15. Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt weniger und bekommt weniger Fortbildungsstunden gutgeschrieben. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag und W-LAN im Tagungsraum.