GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) veranstaltet Ende Juni ein Seminar unter dem Titel »Recht des Web 2.0 und Web 3.0« bei dem die geladenen Referenten die mit den neuen Technologien einhergehenden rechtlichen Fragen erörtern.
Web 2.0 ist allenthalben bekannt und genutzt, es bezieht sich auf das kommunikative Internet, das Social Media, Blogging, Dienste wie Twitter und Appnet und anderes umfasst. Mit Web 3.0 kommt noch die Maschinenelesbarkeit der Inhalte hinzu, man spricht vom Semantischen Web. Das diese funktionalen Erweiterungen des Internet eine Menge rechtlicher Fragen mit sich bringen, liegt auf der Hand. Die Referenten Dr. Michael Karger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, und Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley), ebenfalls Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, und beide aus München, werden in dem Seminar, das sich an Rechtsanwälte und Justiziare wendet, die bereits über Kenntnisse im Medien- und/oder Immaterialgüterrecht verfügen, allerlei Fragen zu dem Komplex erörtern. Mit auf der Agenda stehen der Sachverhalt und seine rechtliche Erfassung, einschlägige Gesetze, Internationale Aspekte, Persönlichkeitsrecht im Social Net, Urheberecht, Lizenzen, wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Fragen sowie arbeitsrechtliche Aspekte.
Das GRUR-Fachseminar »Recht des Web 2.0 und Web 3.0« findet am Samstag, 28. Juni 2014 von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Elysée Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg statt. Die Teilnahme kostet je nach Mitgliedschaft in GRUR EUR 325,–, bzw. EUR 358,– (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Davon mitumfasst sind Pausenerfrischungen, Arbeitsessen und Arbeitsunterlagen. Das Seminar findet in Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer statt und wird als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO anerkannt.