Mitte November findet der 3. Frankfurter IT-Rechtstag 2014 in Frankfurt am Main statt und widmet sich dem dank Dashcom-Entscheidung und eCall brisanten Thema IT in Automobilen.
Veranstalter des 3. Frankfurter IT-Rechtstag 2014 ist die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft gemeinsam mit davit, dem Anwaltverein Frankfurt am Main und dem Deutschen EDV-Gerichtstag. Durch die Veranstaltung führen Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Das Thema IT in Automobilen gewinnt besonders durch die ab Oktober 2015 verpflichtend in Neuwagen einzubauenden Ortungschips (eCall), die datenschuztrechtlich ein Problem darstellen, an Gewicht. Darüber hinaus ist derzeit das Thema Dashcam und seine Zulässigkeit in aller Munde. Zahlreiche Referenten stehen am 14. und 15. November bereit, das Thema Auto nach technischen und juristischen Gesichtspunkten auseinanderzunehmen. So referiert beispielsweise Rigo Wenning (W3C) zu Datenschutz und Automotive, Prof. Dr. Spiecker schaut sich die Versicherungstarife in Verbindung mit Fahrzeugdaten an und Prof. Dr. Hermann Winner gibt Einblick in Fahrassistenzsystem und autonomes Fahren.
Der 3. Frankfurter IT-Rechtstag 2014 findet vom 14. November 2014 von 14:00 Uhr bis 15. November 2014 bis 16:00 in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main statt. Die Teilnahme kostet EUR 420,– (zuzüglich Mehrwertsteuer). Getränke und Imbiss sind darin enthalten. Die Veranstaltung umfasst 10 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO.