Die DeutscheAnwaltakademie veranstaltet zusammen mit der Zeitschrift »Computer und Recht« im September in Frankfurt/M ein Seminar zum Informationstechnologierecht unter dem Titel »Der Anwalt im IT-Recht«.
Die am 27. September 2013 um 14.00 Uhr beginnende Vertiefungsveranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die mit dem Recht der Informationstechnologie schon vertraut sind, und an Fachanwälte für IT-Recht. Sie endet am 28. September 2013 gegen 16.00 Uhr. Im Seminar werden praxisrelevante Aufgabenstellungen im IT-Recht vorgestellt sowie Lösungsmöglichkeiten und Fehlervermeidungsstrategien diskutiert. Auf der Agenda stehen Fragen zum eCommerce mit Online-Shops im Hinblick auf Informationspflichten, Domain-Recht und die Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet, Filesharing, die Auswirkungen der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 EU und vieles weitere mehr. Als Dozenten werden unter anderem Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt (Düsseldorf), Rechtsanwalt Markus Schließ (Stuttgart) und weitere erwartet.
Die Vertiefungsveranstaltung „Der Anwalt im IT-Recht“ findet vom 27. bis 28. September 2013 in Frankfurt am Main im InterCity Hotel statt. Die Kosten belaufen sich je nach dem, ob man Mitglied des Forums Junge Anwaltschaft oder des Anwaltvereins ist, um EUR 338,–, EUR 389,– oder EUR 438–, jeweils zuzüglich USt. Für Pausenerfrischungen, Arbeitsessen und Arbeitsunterlagen ist gesorgt. Für Fachanwälte und solche, die es werden wollen, erfüllt das Seminar zehn Pflichtfortbildungsstunden nach § 15 FAO.