Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz veranstaltet zusammen mit der Europäischen Akademie Berlin Ende Januar 2016 in Berlin eine Datenschutzveranstaltung, die den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor auf den Grund geht.
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hatte mit seiner Safe Harbor-Entscheidung vom 06. Oktober 2015 die Grundsätze des Safe-Harbor Abkommens zwischen der EU und den USA für unwirksam erklärte, mit der Folge, dass die wichtigste Rechtsgrundlage für den Datentransfer aus der EU in die USA wegfällt. Unter der Leitung vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar bietet die für den 27.01.2016 angekündigte Veranstaltung unter dem Titel »Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor« reichlich Raum um für Diskussionen. Zunächst werden Referenten wie Paul Nemitz (Direktor bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz), Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) und andere in Kurzvorträgen Stellung nehmen. Alsdann werden in einer Diskussionsrunde Fragen diskutiert wie die nach aktuell rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Datenübertragung in die USA, welche Konsequenzen für deutsche und US-amerikanische Unternehmen entstehen, ob es Auswirkungen der Entscheidung auf die Übertragung von Daten in Staaten wie Japan und Indien gibt und viele mehr.
Die Veranstaltung »Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor« findet am 27. Januar 2016 (am Vorabend des Europäischen Datenschutztags) ab 18:00 Uhr in der Europäischen Akademie, Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin (Grunewald) statt. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.