Die Deutsche Anwaltakademie veranstaltet am 19.10.2013 in München ein Seminar zum Recht der neuen Internet bedingten Technologien unter dem Titel »Recht des Web 2.0 und Web 3.0«.
Nicht erst, seit sich der Begriff Web 2.0 etabliert hat und Weblogger Abmahnungen wegen unliebsamer Kommentare erhalten, tauchen erhebliche Rechtsfragen beim Umgang mit Rechtsverletzungen im interaktiven Internet auf. Die ersten Facebook- und Twitter-Abmahnungen in den vergangenen Jahren haben die Sache verschärft, denn nun nimmt fast jeder, oft unbesorgt, am Internet teil. Der Bedarf an Rechtsberatung in diesem Bereich steigt täglich. Das Seminar »Recht des Web 2.0 und Web 3.0« der Deutschen Anwaltakademie, das sich an Rechtsanwälte und Justiziare wendet, die bereits über Kenntnisse im Medien- und/oder Immaterialgüterrecht verfügen, schafft da einen Überblick. Auf der Agenda stehen Fragen wie »Web 2.0 und 3.0: der Sachverhalt und seine rechtliche Erfassung«, »Einordnung: Telemedien vs. Telekommunikation sowie Informations- und Kommunikationsdienste«, »Rolle und Verantwortlichkeit der Anbieter« und »Das Persönlichkeitsrecht im Social Web« sowie weitere brisante Themen. Dozenten sind Rechtsanwalt Dr. Michael Karger und Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, beide unter anderem Fachanwälte für Informationstechnologierecht.
Das DAA Seminar »Recht des Web 2.0 und Web 3.0« findet am Samstag, den 19. Oktober 2013 von 09:30 bis 17:00 Uhr im angelo Hotel Munich Westpark, Albert-Roßhaupter-Straße 45, 81369 München statt. Die Kosten belaufen sich zwischen EUR 325,– und EUR 358,–, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.