Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV (davit) feiert ihren 15. Geburtstag und veranstaltet, unterstützt von den Zeitschriften »Computer und Recht« und »IT-Rechts-Berater«, Mitte Mai in Berlin zeitgleich den »5. Berliner IT-Rechtstag« und den »1. Deutscher IT-Rechtstag«.
Der von davit und der DeutscheAnwaltAkademie organisierte Deutsche IT-Rechtstag bietet ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechtes befassen. Auf der Agenda des 5. Berliner und zugleich 1. Deutschen IT-Rechtstag, die am 15. und 16. Mai stattfinden, stehen unter anderem Themen wie Schadensersatz bei Datenverlust und Offenbarung von Daten, ein Update zum Domain-Recht sowie Rechtsprechung zum Internetmarketing und Fernabsatz. Zahlreiche Fachleute referieren zu einer breiten Palette von aktuellen Rechtsfragen. Die Keynote unter dem Titel „Rechtsrat im digitalen Zeitalter“ hält Prof. Dr. Stefan Groß-Selbeck vom Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Am Abend des ersten Veranstaltungstages gibt es eine Podiumsdiskussion unter dem Titel »(Un)mögliche Anforderungen an den Mittelstand – Datenschutz und -sicherheit«.
Der 5. Berliner IT-Rechtstag findet vom 15. Mai ab 14.00 Uhr bis 16. Mai 2014 um 17.00 Uhr im Pestana Hotel Berlin Tiergarten, Stülerstraße 6 in 10787 Berlin statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 395,– (zzgl. gesetzl. USt.) für Mitglieder von davit, dem FORUM Junge Anwaltschaft sowie TeleTrust, DGRI und ITECHLAW. Ansonsten kostet die Teilnahme EUR 435,– (zzgl. gesetzl. USt.). Selbstverständlich gilt die Veranstaltung als Pflichtfortbildung mit elf Vortragsstunden gemäß § 15 FAO.