Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten im April in Berlin wieder einen IT-Rechtstag, diesmal mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag stellt ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht dar und findet seit vergangenem Jahr statt. Seinerzeit war mit dem 5. Berliner IT-Rechtstag verknüpft. Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 23. bis 24. April 2015 in Berlin statt. Neben den Veranstaltern DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und DeutscheAnwaltAkademie wird der 2. Deutsche IT-Rechtstag von den Zeitschriften »Computer und Recht« und »IT-Rechts-Berater« unterstützt.
Am 1. Tag, der um 14:00 Uhr beginnt, liegt der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung beim IT-Sicherheitsgesetz, das gleich in mehreren Sessions besprochen wird. Daneben wird auch vom Unterlassungsklagegesetz die Rede sein. Am 2. Tag wird über ibeacon und Google Universal Analytics sowie über Updatezwang und Softwarenutzung gesprochen und diskutiert. Angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechtes befassen. Durch die knapp zweitägige Veranstaltung führt Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Stellvertretender Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2015 ab 14.00 Uhr bis Freitag, 24. April 2015, 18.00 Uhr im Pestana Hotel Berlin-Tiergarten, Stülerstraße 6, 10787 Berlin statt. Die Teilnahme kostet, je nach Status, zwischen EUR 440,– für Mitglieder von davit, und EUR 484,– für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft. Wer nur am Donnerstag teilnehmen will zahlt EUR 165,–. Die Tagung umfasst 10 Vortragsstunden, die sicherlich als Pflichtstunden für die Fachanwaltschaft angerechnet werden können.