Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt Ende April 2020 zur Jahreskonferenz ins KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg. Unter anderem werden datenschutzrechtliche Probleme und die P2B-Verordnung für Plattformbetreiber besprochen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale), die ihren Sitz in Bad Homburg bei Frankfurt am Main hat, veranstaltet wieder eine zweitägige Jahreskonferenz, diesmal am 28. und 29. April 2020. Der Fokus der Veranstaltung richtet sich auf mehrere Themen, darunter »Neue Regeln für Internet-Plattformen – die P2B-Verordnung« und »Ein Jahr Geschäftsgeheimnisgesetz – Was für Unternehmen in der Praxis wichtig ist«. Von besonderem Interesse dürfte der am Mittwoch, 29.04.2020 um 10:00 Uhr stattfindende Vortrag »Datenschutz: Die fünf wichtigsten Probleme aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten« des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber sein. Ebenfalls interessant dürfte »Digitalisierung und Veränderungen im Bereich Compliance Management Prozesse« von Rechtsanwältin Heike J. Böhme werden.
Die Jahreskonferenz 2020 der Wettbewerbszentrale Bad Homburg startet am Dienstag, 28. April 2020 um 13:30 Uhr und endet am Nachmittag des 29. April 2020 um 15:00 Uhr. Am Dienstagvormittag wird ab 09:30 Uhr ein »Grundlagenseminar Gesundheitswerbung« angeboten, das um 13:15 Uhr endet. Am Dienstagabend gibt es ab 19:00 Uhr eine Abendveranstaltung in Frankfurt. Die Teilnahmekosten liegen je nach dem bei EUR 784,– für Mitglieder und EUR 980,– für Nichtmitglieder. Die Teilnahme am Grundlagenseminar kosten EUR 375,–, bzw. EUR 425,–. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung zur Vorlage nach § 15 FAO je nach dem über 6,5 für die Teilnahme an der Konferenz und über 3,5 Stunden für die Teilnahme am Seminar.