Rückblick

@kit-Kongress in Starnberg

Am 26. und 27. Mai 2011 fand in Starnberg der 11. @kit-Kongress und das erste Forum K&R unter dem Titel „Innovation und Recht im Internet“ statt. Die Veranstaltung war gut besucht und bewegte sich auf hohem Niveau. Der unterhaltsame Höhepunkt war die Diskussionsrunde zum Datenschutz. Wir waren als Projekt des Mitorganisators united-domains GmbH selbstverständlich dabei.

Spätestens alle Jahre lädt der Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie, Neue Medien und Recht (@kit) zur Konferenz. Diesmal lud zugleich das 1. Forum „Kommunikation & Recht“. Zusammen sorgten sie für zwei spannende Tage unter dem Thema „Innovation und Recht im Internet“. Die insgesamt elf Vorträge waren allesamt auf hohem Niveau, inhaltlich wie formal – einige etwas mehr als andere. Den Reigen eröffnete Prof. Dr. Karsten Morisse (Hochschule Osnabrück) mit einem nichtjuristischen Thema über die Technik des Social TV, gefolgt von Prof. Dr. Ralf Deventer (Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Torsten Körber (Universität Göttingen), die sich der Netzneutralität annahmen und sich sehr nahe kamen. Befürwortet wird eine Regulierung durch den Markt, wobei die Neutralität für gleiche Datenarten gewahrt werden müsse, aber bei Ressourcenknappheit bestimmte Datenarten zu bevorzugen seien. Das Thema .de-Mail stellte Frau Jutta Keller-Herde vom BMI vor. Die kritische Würdigung des Themas .de-Mail durch Rechtsanwalt Thorsten Feldmann (Berlin) endete aller Probleme, die mit .de-Mail einhergehen, zum Trotz in dem Credo: .de-Mail ist wegen technischer Schwächen nicht die beste Lösung, aber das einfachste sichere Verfahren, das aufgrund dessen von mehr Nutzern eingesetzt werden wird und deshalb zu begrüßen sei.

Weiter ging es mit Maßnahmen zum Schutz von Kennzeichenrechteinhabern bei der Einführung neuer TLDs, vorgetragen von Sebastian Ritze (united-domains GmbH, Starnberg) und Informationen zum Rechtsschutz bei Vertipper-Domains von Rechtsanwalt Redlich (Berlin), und kulminierte in der öffentlichen Podiumsdiskussion unter dem Titel „Datensammelwut vs. Datenschutz ? Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik?“, in der unter der Moderation von Richard Gutjahr Prof. Dr. Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Jürgen Stock, Vize-Präsident des Bundeskriminalamtes, sowie Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung und mit Dr. Maximilian Schenk ein Mitglied der Geschäftsleitung der VZnet Netzwerke Ltd. diskutierten. Dass bei dieser Mischung die Debatte hitzig würde, war abzusehen. Gutjahr erwies sich als bestens vorbereitet. Er blieb an den Fragen, die er den Mitdiskutanten stellte, dran und hakte gerne mehrfach nach, stellte unbefriedigenden Antworten seine Recherchedaten entgegen und gab sich gerade mit überholten Standardantworten, insbesondere von Herrn Stock nicht zufrieden. Dieser berief sich ihm Hinblick auf die Terrorgesetzgebung immer wieder auf Terrorismus, auch wenn der bei den tatsächlichen Zahlen über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen eine Marginalie darstellt. Richard Gutjahr hat seinen Bericht zu der Runde in seinem Blog veröffentlicht.

Der zweite Tag zeigte einen weiteren Höhepunkt mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Ansgar Oley (Universität Bayreuth), der unter dem Titel „Bedarf es eines Leistungsschutzrechts für Verleger?“ der Frage nach dem von den Verlegern oft geforderten Leistungsschutzrecht nachging. Herr Oley konnte keinen rechten Sinn in einem Leistungsschutzrecht erkennen, zumal der Entwurf der Regelung das Schutzobjekt der Regelung nicht so klar zu benennen weiss, dass man es vom urheberrechtlich geschützten Werk selbst und einer einfachen digitalen Kopie ausreichend differenzieren könnte. Übrigens war den Anfragen der Veranstalter bei Verlagen zu einem Vortrag über verlegerische Bezahlmodelle im Internet leider niemand gefolgt, so dass die Seite derer, die das Leistungsschutzrecht initiieren und von ihm profitieren wollen, nicht gehört werden konnte. Zum Ausklang gab es vier weitere sehr schöne Vorträge zum Handel mit gebrauchter Software (RA Dr. Stögmüller, München), zu strafrechtlichen Themen im Hinblick auf Boykott und Flashmob-Aufrufe im Internet (Prof. Dr. Bosch, Bayreuth), zum Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet (RA Dr. Peschel-Mehner, München) und schließlich zur Frage der Bewertung von anonymen Meinungsäußerungen im Lichte des Rechts auf freie Meinungsäußerung (RA Bernreuther, München).

In der Folge wird ein Tagungsband erscheinen, worauf noch einige Monate zu warten sein wird.

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