Rückblick

Beim 21. @kit-Kongress in Berlin lag der Schwerpunkt auf KI-Recht

Der »Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V.« (AKIT) hatte zum 21. Male zum @kit-Kongress, diesmal wieder nach Berlin, geladen. Mit dabei war das 11. Forum »Kommunikation und Recht«. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Abseits dessen gab es weitere spannende Themen.

Der diesjährige @kit-Kongress, veranstaltet vom Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift »Kommunikation & Recht« der Deutscher Fachverlag GmbH, startete bereits am 21. Juni 2023 abends in den Räumen von Google in Berlin. Hier gab Dr. Arndt Haller (Google) Einblick in die aus Brüssel heranschwellende Compliance-Gesetzgebung mit Blick in die Arbeitsweise von Google, da den Überblick zu behalten und sich das Feld des DSA zu erarbeiten. Zur Sprache brachte Haller auch Regelungen zu »Political Ads« und den AI Act, der durchaus gute Elemente aufweise. Er sieht BigTec als die mittlerweile am umfangreichsten regulierte Industrie, wobei diese Regulierungen bis zu kleinen Unternehmen – auch nicht-digitalen – durchschlagen, die weit mehr damit zu kämpfen haben.

Das Programm des Folgetags eröffnete – nach einer Begrüßung von Prof. Dr. Ruth Janal, Präsidentin des @kit e.V., und von Torsten Kutschke, Chefredakteuer von »Kommunikation und Recht« – Rechtsanwalt Joerg Heidrich (u.a. Heise Medien) mit seinen Erfahrungen bei der Gestaltung des heise.de-Cookie-Layers in Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Datenschutzbehörde. Rechtsanwalt Philipp M. Kühn gab seine Einschätzungen zum eCommerce im Metaverse und vermochte keine sachenrechtliche und nur vertragsrechtliche Anknüpfungen zu finden. Prof. Dr. Anna K. Bernzen beschäftigte sich mit urheberrechtlichen Fragen bei KI-generierten Bilddaten, wobei sie die Data-Mining-Regeln des UrhG und das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) genauer anschaute. Per Meyerdierks (Google) ging auf von der KI halluzinierte personenbezogenen Daten ein und fragte sich unter anderem, ob man die Berichtigung über Art. 16 DSGVO verlangen könne oder solle. Sarah Leischel (ProSiebenSat1 Media SE) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Felix Buchmann (u.a. Hochschule Pforzheim) betrachteten den Verbraucherschutz und die Schwierigkeiten, eine sinnvolle und zugleich rechtskonforme Implementation des Kündigungsbuttons zu gewährleisten (Leischel), und die gesetzgeberischen Entwicklungen der EU zum Widerrufsbutton, wobei viele Fragen bei tatsächlichen Vorgängen mit den EU-Regelungen unbeantwortet bleiben.

Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen verdeutlichte in seinem Vortrag zur Abwehr immaterieller Schadensersatzansprüche nach der DSGVO, dass man entsprechende Forderungen von Anfang an ernst nehmen und eine Reaktion genauestens abwägen müsse. Richter am BGH Bernd Odörfer vermochte seinem trockenen Vortragsthema »Die Störerhaftung im Immaterialgüterrecht nach den Entscheidungen ‚Youtube und Cyando‘ und ‚Louboutin‘« dem Umgang mit den unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen des EuGH und des BGH Leben einzuhauchen. Rechtsanwälte Dominik Höch und Dr. Marc-Oliver Srocke griffen ihr Thema prozessuale Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren von 2019 noch einmal auf und konstatierten, dass das BVerfG eigentlich alles mehrfach geklärt hat, aber Gerichte nach wie vor Beschwerdeführern Wochen Zeit geben, ihren Vortrag auf die Beine zu stellen und dabei – entgegen dem BVerfG – den Gegner nicht miteinbeziehen. Dr. Hendrik Wieduwilt übte deutliche Kritik am DSA. Abschliessend kamen Dr. Konstantin von Notz (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) und Rechtsanwalt Dr. Axel von Walter zu einem Gespräch über die digitale Agenda der Bundesregierung zusammen.

Auch der zweite Arbeitstag war von Rechtsfragen zur KI getragen. So besprach Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger urheberrechtliche Probleme bei bildgebenden KI-Systemen und erwog, ob man Rechtsfragen vielleicht besser über das UWG löst. Fragen zu »Künstliche Intelligenz und Markenrecht« behandelte Dr. Senta Bingener (DPMA), die sich wunderte, dass KI erst jetzt mit ChatGPT und anderen ins Bewußtsein der Öffentlichkeit dringt, wo doch seit Jahren Behörden, Institutionen und Unternehmen mit intelligenten Systemen arbeiten. Jedenfalls biete KI keinen gesunden Menschenverstand, weshalb sie Entscheidungen, die auf gesundem Menschenverstand aufbauen und dessen es bei der Einschätzung von Marken ankomme, nicht treffen könne. Dr. Thomas Ewert (Google) lotete die medienregulierenden Auswirkungen von DSA und P2B-VO auf den Medienstaatsvertrag nach rechtlichen Kriterien aus, obgleich die Regulierungsabsichten eigentlich politischer Natur seien. Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar ging auf »Deepfakes – Risiken und Regulierung im europäischen KI-VO-Entwurf« ein. Rechtsanwalt Johannes Partheymüller gab Einblick in wirkungsvolle praktische Anwendungen von KI als juristische Assistenzinstanz im Anwaltsberuf; in der Rechtsberatung selber funktionierten KIs noch nicht. Mit seinem launigen Vortrag »Möglichkeit und Grenzen einer Verfassungsgerichtsbarkeit – oder – wie lege ich erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde ein« gab der ehemalige @kit-Präsident Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Richter am Bundesverfassungsgericht) dem 21. @kit-Kongress und 11. Forum »Kommunikation und Recht« einen würdigen und krönenden Abschluss.

Das Team um @kit und »Kommunikation und Recht« ist ein herausragender Kongress mit durchweg hervorragenden Vorträgen von hochkarätigen Redner:innen gelungen. Nach Jahren der unbefriedigenden Kongress-Verschiebungen oder Online-Veranstaltungen war das Zusammentreffen in Berlin notwendig und mehr als einfach nur erfreulich. Dass der Kongress auch lehrreich war, versteht sich von selbst. Es zeigte sich vor allem, dass der unmittelbare Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen das überlegene Werkzeug zum Austausch untereinander ist. Die Teilnahme am sicher kommenden 22. @kit-Kongress können wir schon jetzt vorbehaltlos empfehlen.

Hinweis: der Starnberger Domain-Spezialist united-domains AG, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de sind, sponsert den @kit-Kongress.

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