Rückblick

Der 17. @kit-Kongress in Berlin

Der »Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht« (AKIT) hatte zum 17. Mal zum @kit-Kongress, diesmal wieder nach Berlin, geladen. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag – wie zu erwarten – auf dem Datenschutzrecht. Doch abseits dessen gab es weitere interessante Themen.

Der diesjährige @kit-Kongress, veranstaltet vom Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift »Kommunikation & Recht« der Deutscher Fachverlag GmbH, startete bereits am 18. April 2018 in den Räumen von Facebook im Sony Citycenter in Berlin. Hier sprach Prof. Niko Härting mit Barbara Thiel über ihre Arbeit als Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen. Derzeit kämpft man in Niedersachsen, wie in anderen Bundesländern, um die Aufstockung der Mitarbeiterzahl. In Niedersachsen stehen 40 für die datenschutzrechtlichen Prüfung zuständige Mitarbeiter 300.000 Unternehmen und 5.500 Behörden gegenüber. Gleichwohl erachtet Thiel es für Unternehmen sinnvoll, die Schwelle zur Meldung von Datenschutzvorfällen niedrig zu legen, denn letztlich wolle ihre Behörde den Unternehmen auch helfen.

Weiter ging es am Folgetag – nach einer Begrüßung von Prof. Dr. Wolff, dem Vorsitzenden des @kit e.V., und von Torsten Kutschke, Chefredakteur von »Kommunikation und Recht« – mit Jörg Eickelpasch, Referatsleiter im BMI, der über das BDSGneu und die ePrivacy-Verordnung parlierte: Das BDSGneu sei sehr schnell gestrickt worden und deshalb sicher nicht fehlerfrei, hingegen werde das in Arbeit befindliche Omnisbusgesetz, das in Artikeln Gesetzesanpassungen in Folge der DSGVO regelt, erst gegen Ende 2018 fertig. Da die DSGVO aber bereits ab dem 25. Mai 2018 Anwendung findet, komme es zu Regelungslücken, die durch Anwendung der DSGVO überbrückt werden sollten. In der Folge ging Dr. Brinkel (Microsoft) auf die Möglichkeiten ein, sich gegen Ermittlungsbehörden, die Zugriff auf Kundendaten in Drittländern haben möchten, als Unternehmen zur Wehr zu setzen. Das kurz zuvor die USA den neuen Cloud-Act veröffentlichten, gab dem ganzen eine besondere Note.

Danach zeigte Sascha Kremer (LOGIN Partners) Auskunft darüber, dass KI mit der DSGVO nicht kompatibel sei, da es an der verantwortlichen Person fehle, und auch nicht zum Schließen von Verträgen geeignet ist, mangels einer Rechtspersönlichkeit der KI. Es stelle sich die Frage, ob eine juristische elektronische Person geschaffen werden müsse. Prof. Dr. Thomas Klindt (Noerr) schloss mit Fragen über Roboterrechte und dem KI-Einsatz in Industrien daran an und erklärte die Probleme mit dem Regulierungsrecht: regulierte Produkte können nachträglich – durch Software-Updates – verändert werden, so dass sie nicht mehr mit der Regulierung konform sind. Eine Lösung für das Problem scheint nicht in Sicht. Weiter informierte Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Uni Bochum) über Überlegungen zu einer »Daten«-GEMA. Weitere Vorträge beschäftigten sich mit dem Einfluss des EuGH auf nationales Datenschutzrecht, wie die Datenschutzaufsicht mit der DSGVO umgeht, einem zivilrechtlichen Blick auf den Datenschutz, eine Podiumsdiskussion zur Datenpolitik, die sich weitestgehend mit der DSGVO beschäftigte, der Rechtsprechung des BGH zu Bewertungsportalen (Jameda-Entscheidungen), die Risiken und Grenzen des Datenjournalismus, Probleme der Onlinespieleanbieter mit Datenschutz und Datengeheimnis und schließlich Fragen zur Haftung des Zugangsanbieters nach der 3. TMG-Novelle, die eine unklare Gesetzeslage geschaffen hat.

Das Pensum, welchem die Teilnehmer des 17. @kit-Kongresses mit dem 7. Forum »Kommunikation & Recht« innerhalb der knapp zwei Tage ausgesetzt waren, war enorm. Es verlangte hohe Konzentration und Aufmerksamkeit. Zugleich waren die Vorträge durchweg von hoher Qualität, bei ebenfalls hoher Informationsdichte, so dass jede Pause willkommen war. Die Teilnehmerzahlen des @kit-Kongresses steigen seit Jahren kontinuierlich an; diesmal konnten nicht alle Anmelder dabei sein, weshalb für das kommende Jahr nochmals größere Räumlichkeiten – wieder in Berlin – gebucht werden. Doch die jetzt schon gegebene Fülle der Veranstaltung änderte nichts an der Qualität, der persönlichen Note und dem guten Gelingen, zu dem das sommerliche Wetter in Berlin seinen Teil beitrug.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top