Im April 2015 findet der 14. @kit-Kongress in Verbindung mit dem 4. Forum »Kommunikation & Recht« diesmal in Karlsruhe statt. Unter dem Titel »Kollidierende Interessen im Internet: Medienrecht – Datenschutz – IT-Recht – Haftung« werden aktuelle Themen des Internetrechts diskutiert.
Der Bayreuther Arbeitskreis IT/Neue Medien-Recht e.V. lädt zusammen mit der Zeitschrift »Kommunikation & Recht« zum 14. @kit-Kongress verbunden mit dem 4. Forum »Kommunikation & Recht« am 23. und 24. April 2015 nach Karlsruhe ins Medientheater, ZKM – Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe. Auf der Agenda stehen in diesem Jahr unter den aktuellen Entwicklungen im Recht der neuen Medien die Verbraucherrichtlinie, Embedded Content und Fotorecht im öffentlichen Raum. Datenschutzthemen sind die staatliche Datensammlung und der Datenschutz im Internet der Dinge. Die traditionelle öffentliche Podiumsdiskussion zum Ende des ersten Arbeitstages bringt diesmal unter dem Titel »Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Überwachung: Nichts sehen, nichts hören, nichts fühlen« unter der Moderation von Dr. Frank Bräutigam (ARD) bekannte Fachleute wie Prof. Dr. Niko Härting (Berlin), Prof. Dr. Andreas Paulus (BVerfG) und Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Uni Bayreuth, @kit) zusammen. Am zweiten Veranstaltungstag geht es weiter mit einem Panel zum Autonomen Fahren, gefolgt von einem Vortrag von Vera von Pentz (BGH) zur Verantwortlichkeit des Website-Betreibers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der @kit-Kongress endet mit dem Vortrag von Dr. Wolfgang Bär (BGH) zur Strafverfolgung von Cyberkriminalität und den Schlussworten der Veranstalter.
Der 14. @kit-Kongress und das 4. Forum »Kommunikations & Recht« findet vom 23. April 2015, 09:00 bis zum 24. April 2015 13:30 Uhr im Medientheater, ZKM – Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Lorenzstr. 19, 76135 Karlsruhe statt. Die Teilnahmekosten betragen je nach Status zwischen EUR 29,– und EUR 490,–. Der Preis schließt Veranstaltungsunterlagen und die Pausenverpflegung mit ein. Eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO wird erteilt. Ergänzend findet bereits am Vorabend ab 20:00 Uhr ein Get-together im Wirtshaus Wolfbräu in Karlsruhe sowie im 23. April ab 17:00 Uhr eine Besichtigung des Bundesgerichtshofs (nach vorheriger Anmeldung) statt.