Der 11. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 25. und 26. April 2024 in Berlin und Online unter dem Motto »Schnittmenge KI und Sicherheit. Zukunft der Digitalität« statt. Mittlerweile liegt die Agenda beinahe vollständig vor.
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwält*innen, insbesondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wie schon beim 10. und 9. Deutsche IT-Rechtstag, findet auch in diesem Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online statt, diesmal liegt der Termin auf dem 24. und 25. April 2024. Der mittlerweile vorliegenden Agenda entnehmen wir, es geht nicht nur einfach um KI, sondern auch um die »IT-Anwaltschaft der Zukunft: KI ohne Ende, Ende der Sicherheit?«. Zu diesem Thema führt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (LL.M.) ab 12:00 Uhr am 25. April ein. Der weitere vormittägliche Vortrag ist noch nicht geklärt, am Nachmittag kommen dann aber IT-Anwälte und Chatbots zusammen und es stellt sich die Frage, ob »Legal AI Operations« ein wichtiger Bestandteil von Rechtsanwaltskanzleien werden. Später folgt ein Panel, voraussichtlich zu den vorher angesprochenen Themen. Anderntags verschiebt sich thematisch die Blickrichtung weg von der Anwaltschaft hin zu Rechts- und Sicherheitsfragen, die mit dem Einsatz von KI einhergehen. Die Veranstaltung verspricht äußert spannend und informativ zu werden.
Der 11. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 24. April 2024 bis Freitag, 25. April 2024 in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25, 10787 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen – soweit wir verstehen unabhängig ob vor Ort oder Online – bei EUR 498,– für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht, Nichtmitglieder zahlen EUR 554,–, hinzu kommt dann jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Teilnehmende am 11. Deutscher IT-Rechtstag sammeln 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO. Es sind nur noch wenige Teilnahmeplätze vorhanden.