Der Kölner Anwaltverein und die »Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein« (davit) laden zum 9. NRW IT-Rechtstag nach Köln. Es wird wie immer ein Blick auf aktuelle IT-Themen geworfen.
Der 9. NRW IT-Rechtstages in Köln erstreckt sich über zwei Tage von Donnerstag bis Freitag, 19. bis 20. September 2019. Laut Agenda bietet die 9. Ausgabe des NRW IT-Rechtstags interessante und aktuelle Themen. Natürlich steht an erster Stelle, nach dem Begrüßungskaffee um 12:30 Uhr, für zwei Stunden die Bilanz für das erste Jahr DSGVO aus Sicht der Behörden bis 15:00 Uhr an. Referent ist Andreas Wigger, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn. Danach widmet man sich der Blockchain, im Spannungsfeld von Vertragsrecht, Datenschutz und Kartellrecht. Weitere Themen am ersten Tag sind Agile Softwareentwicklung, Quellen-TKÜ, Fernabsatzrecht und eine offene Fragerunde. Am Freitag geht es dann morgens früh los mit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Hamm im Urheber- und IT-Recht und UWG. Weiter wird das aktuelle Thema Geschäftsgeheimnisgesetz bearbeitet, Tipps und Tricks für das einstweilige Verfügungsverfahren gegeben und vieles mehr besprochen. Die Veranstaltung endet mit einem Get Together am Abend.
Der 9. NRW IT-Rechtstag findet vom 19. September 2019 um 12:30 Uhr bis 20. September 2019 um 18:30 Uhr im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14 in 50667 Köln statt. Den persönlichen Anforderungen an Fachtagungsnachweisen gemäß ist zwischen zwei Teilbuchungen, 7 Stunden am Donnerstag und 8 Stunden am Freitag sowie einer Komplettbuchung über 15 Stunden, zu wählen. Die Komplettbuchung kostet zwischen EUR 450,- und EUR 675,-, je nach Mitgliederstatus; die Teilbuchungen sind entsprechend günstiger. Für Getränke, Seminarunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen und Freitag-abendlichem Get Together ist gesorgt. Alles nähere findet man auf den Informationsseiten bei davit und dem Kölner Anwaltverein.