Oktober

10. Münchner Fachanwaltstag It-Recht findet online am 14.10.2020 statt

Der 10. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht findet am 14. Oktober 2020 voraussichtlich als Präsenzveranstaltung statt, notfalls ist er aber auch als Online-Veranstaltung möglich.

Veranstalter des 10. Münchner Fachanwaltstags für IT-Recht am 14. Oktober 2020 ist der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V. Dieser Fachanwaltstag ergab sich aus vielen Pausengesprächen während des 11. Fachanwaltslehrgangs in München; er dient neben der Fortbildung auch der Pflege, Vertiefung und Erweiterung von Kontakten unter Spezialisten, die sich gegenseitig Wissen vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an IT-Fachanwälte oder Lehrgangsteilnehmer mit Interesse und Erfahrung im IT-Recht. Der Lehransatz liegt in der Wissensvermittlung aus der Praxis für die Praxis, auch durch direkten Erfahrungsaustausch und intensive Diskussionen. Aktuell plant der Verein eine Präsenzveranstaltung. Nur im Notfall soll der 10. Fachanwaltstag als Online-Seminar mit Livestream der Vorträge abgehalten werden, doch wäre das die schlechteste Lösung, weil die Veranstaltung von persönlichen Treffen von Spezialisten lebt. Die Moderation übernimmt Dr. Axel Czarnetzki. Auf der Agenda stehen Vorträge zur Softwarelizenzierung, Service-Outsourcing, Entwicklungen der Industrie 4.0, Datenschutz und Entwicklungen bei der Cookie-Einwilligung.

Der 10. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht findet am 16. Oktober 2020 von 08:45 bis 17:45 Uhr statt. In welchen Räumlichkeiten, soweit es eine Präsenzveranstaltung gibt, ist noch unklar. Möglicherweise trifft man sich wieder in den Räumen des Münchner Herrenclubs e.V., Brienner Str. 13, 80333 München, da für diesen Ort, an dem die Veranstaltung letztes Jahr erstmals stattfand, der sich anschließende Sektempfang angekündigt ist. Die Höhe der Teilnahmegebühren steht noch nicht fest. Die Anmeldung für den Fachanwaltstag wird alleine elektronisch möglich sein. Teilnehmer am Münchner Fachanwaltstag IT-Recht erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über voraussichtlich ca. 6,75 Zeitstunden gemäß § 15 FAO.

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