Nacharbeit

Der Karlsruher IT-Rechtstag 2022 findet am 26. März statt

Der Anwaltsverein Karlsruhe eV veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, den Karlsruher IT-Rechtstag. Nach einer Pandemie-bedingten Absage des 18. Karlsruher IT-Rechtstages findet nun der Karlsruher IT-Rechtstag 2022 statt, und zwar im März.

Ursprünglich sollte der 18. Karlsruher IT-Rechtstag am Samstag, den 30. Oktober 2021 unter der Moderation von Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek (Karlsruhe) und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl (DAVIT Stuttgart) in Karlsruhe als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wie sich zeigte, war man etwas früh mit dieser Planung, und COVID19 machte dem für Ende Oktober geplanten Event einen Strich durch die Rechnung. Dann plante man den 18. Karlsruher IT-Rechtstag als Präsenzveranstaltung im Frühjahr 2022 nachzuholen. Jetzt ist klar, er findet als »Karlsruher IT-Rechtstag 2022« am 26. März 2022 als Präsenzveranstaltung mit der Möglichkeit, auch online teilzunehmen, statt. Wie nicht anders zu erwarten, führen Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl durch den Tag, der nach der Begrüßung mit einem Vortrag nebst Live-Hacking von Armin Harbrecht beginnt. Es folgen Vorträge unter anderen von Rechtsanwältin Marieke Merkle zum Umgang mit Open Source Software, von Dr. Mathias Landhäußer, der Einblicke in den Praxiseinsatz einer KI gibt, und von Rechtsanwalt Dr. iur. Tobias Sedlmeier, der in die Vertragsgestaltung und -durchführung von Agile IT-Projekten einführt.

Der Karlsruher IT-Rechtstag 2022 findet am 26. März 2022 von 09:00 bis 17:15 Uhr in den Räumen der disy Informationssysteme GmbH, Zimmerstraße in 76137 Karlsruhe, statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe eV und/oder der davit EUR 240,–, für Nichtmitglieder 480,– und für Studierende & Referendar:innen EUR 75,–, jeweils zzgl. USt. Davon mitumfasst sind ein Mittagessen und elektronische Seminarunterlagen.

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