Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) laden im September 2017 zum 7. NRW IT-Rechtstag nach Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Topthemen.
Der 7. NRW IT-Rechtstag findet vom 21. bis 22. September 2017 in Köln statt. Nähere Angaben zu den Themen der Veranstaltung sind noch nicht bekannt. Die Moderation dürfte wieder RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln übernehmen. Bereits jetzt steht fest, dass nach den Referaten anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion besteht. Anmelden kann man sich jetzt schon, wofür man bis zum 21./22. Mai 2017 einen kleinen Frühbucherrabatt erhält.
Der 7. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 21. September bis 18:30 Uhr am 22. September 2017 im Steigenberger Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt EUR 199,50 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 237,41) und erhält 7 Stunden nach der FAO am ersten und zahlt EUR 228,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 271,32) für 8 Stunden nach der FAO am zweiten Tag. Die Kosten mit Frühbucherrabatt belaufen sich für die Teilnahme an beiden Tagen auf EUR 427,50 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 508,73). Wer nur den ersten oder nur den zweiten Tag früh bucht, zahlt weniger. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag, die Seminarunterlagen und W-LAN im Tagungsraum.