Der Anwaltsverein Karlsruhe e. V. veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, am 14. März 2020 den bereits 17. Karlsruher IT-Rechtstag. Die Themen sind weitgefechert und werden praxisnah verhandelt.
Die Veranstaltung moderiert Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl (Stuttgart). Nach einer kurzen Begrüßung werden Rechtsanwalt Nico Arfmann (Karlsruhe) und Andreas Sperber von der aramido GmbH (Karlsruhe) über Datenpannen sprechen und dabei einen Hacking-Angriff inszenieren. Danach wird in einem zweigeteilten Vortrag – unterbrochen vom Mittagessen – Richter am BGH Jörn Feddersen die aktuelle BGH-Rechtsprechung im IT-Recht vorstellen. Abschließend bieten die Rechtsanwälte Dr. Axel Funk und Markus Spitz (beide Stuttgart) informationen zum Datenschutz mit dem Blick auf den Unterschied zwischen personenbezogenen und sonstigen Daten.
Der 17. Karlsruher IT-Rechtstag findet am Samstag, 14. März 2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr in der Akademie Badischer Volksbanken und Raiffeisenbanken, Am Rüppurrer Schloss 40, 76199 Karlsruhe statt. Der Seminarbeitrag beträgt EUR 240,– für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe e.V und/oder der davit; Nichtmitglieder zahlen EUR 480,–, Studenten und Referendare EUR 75,–, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Die Teilnahmekosten umfassen Mittagessen und elektronische Seminarunterlagen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir nehmen an, der IT-Rechtstag wird als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO anerkannt.
[Update 23.03.2020]
Der Termin für den 17. Karlsruher IT-Rechtstag ist auf den 26.9.2020 verschoben.