Hamburg

Der IX. Hamburger IT-Rechtstag findet im Februar 2020 statt

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer am 21. Februar 2020 den iX. Hamburger IT-Rechtstag. Thema sind diesmal »IT-Projekte und Datenschutzgrundverordnung«.

Die Agenda für die Veranstaltung startet nach der Begrüßung mit einem Grußwort des Justizsenators durch Dr. Till Steffen. Gleich danach stellt sich die Frage, ob die Welt einen Fachanwalt für Datenschutz braucht, die Florian König von DAVIT beantwortet, der auch als Moderator durch den Tag führt. Weiter geht es dann mit Fragen zu LegalTech, unter anderem hinsichtlich digitalen Bahnerstattungen. Dr. Ulrike Klocke vom Amt für IT und Digitalisierung gibt Einblicke in die Digitalisierung der Freien Hansestadt Hamburg. Zum Datenschutz gibt es Vorträge zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz von Detlef Eckert und zu Fallstricken bei Auftragsverarbeitungsverträgen von Stephan Hansen-Oest. Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Caspar ergreift das Wort. Der IX. Hamburger IT-Rechtstag endet gegen 18:30 Uhr.

Der IX. Hamburger IT-Rechtstag findet am Freitag, 21. Februar 2020 von 08:30 bis 18:30 Uhr im Hotel Steigenberger, Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg statt. Geplant, aber noch nicht spruchreif, ist zudem eine Rahmenveranstaltung am Vorabend, Donnerstag den 20. Februar 2020, die auf Selbstkostenbasis möglichst mit 2 weiteren Fortbildungsstunden aufwarten soll. Die Teilnahme kostet EUR 500,–; Mitglieder des HAV/Forum, DAV/Forum sowie von DAVIT zahlen lediglich EUR 250,–; auf Nachfrage erfährt man auch etwas über Sonderkonditionen für Studentinnen/en und Referendarinnen/re. Die Teilnahmekosten umfassen Mittagessen und Pausenverpflegung. Der IT-Rechtstag wird als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO mit 8 Zeitstunden, die auch noch für 2019 eingebracht werden können, anerkannt.

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