Frankfurt/M

Der 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet als Präsenzveranstaltung im November 2020 statt

Gegen Ende November 2019 veranstaltet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (davit) den 9. Frankfurter IT-Rechtstag, der diesmal am 20. und 21. November 2020 stattfindet. Die Agenda ist vollgepackt mit aktuellen IT-Rechtsthemen.

Der 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet wie gewohnt in Kooperation mit HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein e.V. und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main statt. Die Moderation übernehmen wie gehabt die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Die Konferenz startet am Freitag, 20. November 2020 um 13:00 Uhr, und endet am Samstag, 21. November 2020 um 15:00 Uhr. Sie richtet sich an Rechtsanwälte und Syndizi. Den ersten Vortrag übernimmt Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, die über »Neue Maßstäbe im einstweiligen Rechtsschutz und im Datenschutz vor dem Bundesverfassungsgericht« spricht. Alsdann widmet sich Prof. Dr. Christoph Burchard der Strafverfolgung aufgrund von durch Algorithmen erstellter Prognosen. Weitere Referenten und Themen sind unter anderem Miriam Ballhausen (Open Source Software), Martina Groß (Agile Rechtsabteilung), Dr. Maria Nakou (Datenschutz bei KI im Finanzbereich) sowie Dr. Thomas Lapp (elektronische Signatur und Siegel in der Praxis).

Der zweitägige 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet am 20. und 21. November 2020 tatsächlich als Präsenzveranstaltung im Mainhaus – Stadthotel Frankfurt, Lange Straße 26, 60311 Frankfurt am Main statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 487,20 (EUR 420,– netto). Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden 10 Stunden Fortbildung nach § 15 FAO für IT-Recht angerechnet.

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