Anfang November 2018 veranstaltet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (davit) den 7. Frankfurter IT-Rechtstag, der diesmal am 02. und 03. November 2018 stattfindet. Die Agenda steht noch nicht fest, und ob die zweitägige Veranstaltung in Frankfurt am Main oder Offenbach stattfindet, ist noch ungewiss. Jedoch kann man sich den Termin schon mal vormerken.
Der 7. Frankfurter IT-Rechtstag findet wie gewohnt in Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaft, Goethe Universität, Frankfurt am Main sowie dieses Mal auch mit der Deutsche Bahn AG statt. Die Moderation übernehmen die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Die Tagesordnung liegt noch nicht vor; auch ist noch unklar, ob die auf zwei Tage angesetzte Veranstaltung in Frankfurt/Main oder Offenbach stattfindet. Fest steht: am 02. und 03. November soll es sein, und als Referenten stehen unter anderem die beiden Rechtsanwältinnen Dr. Nicole Blinn und Silvia C. Bauer sowie Prof. Dr. Matthias Bäcker (Uni Mainz) und Rechtsanwalt Tim Wybitul zur Verfügung. Als Themen sind die Betroffenenrechte nach DSGVO, Regulierung automatisierter Systeme, Rechtsschutz gegen Vorratsdatenspeicherung, Apps und Gesundheitsanwendungen gelistet.
Der zweitägige 7. Frankfurter IT-Rechtstag findet am 02. und 03. November 2018 in Frankfurt/Main oder Offenbach statt. Die Teilnahme kostet EUR 420,– (EUR 499,80 inkl. MWST) und wird als Fortbildungsstunden nach der FAO für IT-Recht angerechnet werden.