Fortbildung

Der 9. Deutscher IT-Rechtstag findet im April in Berlin statt

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) hat den 9. Deutscher IT-Rechtstag für den 28. und 29. April 2022 angekündigt. Mittlerweile liegt die Agenda vor.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen und Juristinnen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche. Der vorangegangene 8. Deutsche IT-Rechtstag fand im vergangenen Jahr im April als reine Online-Veranstaltung statt, nachdem das Konzept einer Hybridveranstaltung pandemiebedingt nicht aufgegangen war. Nun findet am 28. und 29. April 2022 der 9. Deutsche IT-Rechtstag als Hybridveranstaltung statt. Moderator ist Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL.M. Nach der Begrüßung am Donnerstag hält, wenn alles gut geht, Dr. Volker Wissing (Bundesminister für Digitales und Verkehr) die Keynote. Themen der Veranstaltung sind unter anderem die Digitalisierung des Rechtsmarkts, Mandanten mit KI-implementierten Produkten, das Metaverse, Telematik, digitales Vertragsrecht und IT-Strafrecht. Am Abend des Donnerstag findet ab 19:00 Uhr ein gemeinsamer IT-Rechtsabend statt.

Der 9. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 28. April 2021 um 09:30 Uhr bis Freitag, 29. April 2022 um 17:00 Uhr in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25 in 10787 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 459,- für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht und des FORUM Junge Anwaltschaft; Nichtmitglieder zahlen EUR 510,- jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Teilnehmende am 9. Deutscher IT-Rechtstag können 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten, mitnehmen.

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