Fortbildung

Der 8. Deutscher IT-Rechtstag findet als Hybridveranstaltung im April 2021 statt

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten am 22. und 23. April 2021 den 8. Deutscher IT-Rechtstag – allerdings den Umständen entsprechen wieder als Hypridveranstaltung.

Nachdem der 7. Deutscher IT-Rechtstag vom April 2020 in den August 2020 verlegt wurde und als Hybridveranstaltung konzipiert war, findet der 8. Deutscher IT-Rechtstag wieder im April statt – wieder als Hybridveranstaltung. Wieviele Teilnehmer vor Ort zugelassen sind, ist unklar; im Vorjahr waren es 70 Teilnehmer. Wer lediglich Online dabei ist, hat die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen und aktiv an der Veranstaltung teilzunehmen. Grundsätzlich sprechen davit und DeutscheAnwaltAkademie mit dem Deutschen IT-Rechtstag Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, IT-Rechts-Spezialistinnen und -Spezialisten, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche an. Der 8. Deutsche IT-Rechtstag wird wie gehabt von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Die Moderation übernimmt wieder Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit). Der Schwerpunkt des diesjährigen Deutschen IT-Rechtstag liegt auf dem digitalen Wandel, dem Digitalisierungsstau im IT-Recht und Lösung desselben.

Der 8. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 22. April 2021 ab 13:00 Uhr bis Freitag, 23. April 2022 17:00 Uhr im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,–; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,– – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 8. Deutscher IT-Rechtstag umfasst 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten.

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