Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 18. und 19. November 2022 in Frankfurt am Main den Frankfurter IT-Rechtstag. Eine Themen- und ReferentInnen-Agenda liegt mittlerweile vor, der Schwerpunkt liegt auf IT und medizinischen Daten.
Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag im kommenden November wird wie der 10. Frankfurter IT-Rechtstag im vorangegangenen Jahr als Hybridveranstaltung ausgerichtet. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) eV und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen wie gewohnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/Main) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Die Veranstaltung startet am Freitag nachmittag mit der Frage, ob Bedarf an einem digitalen Verfassungsrecht besteht (Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann LL.M., Uni Frankfurt/M und Georgetown Univ.). Es folgen unter anderem ein Vortrag zu Anonymisierung und Pseudonymisierung aus Sicht der Informatik (Prof. Dr. Ing. Hannes Federrath, Uni Hamburg) und Open Source Software (Marieke Luise-Merkle). Am Samstag werden die Themen »Tech-Giganten im Gesundheitswesen«, »Elektronische Kommunikation der Ärztinnen und Ärzte«, »E-Rezept« und weitere aufgerufen.
Der zweitägige 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 findet als Präsenz- und Onlineveranstaltung vom 18. November ab 13:00 Uhr bis 19. November 2022 um 15:00 Uhr statt. Unter »Kursort« heißt es »Frankfurt a. Main oder Offenbach«. Wir können uns vorstellen, dass die Veranstaltung wie gewohnt in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main, stattfindet. Der 11. Frankfurter IT-Rechtstag 2022 ist als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahme kostet EUR 476,– (EUR 400,– netto).