davit und DAA

Der 10. Deutscher IT-Rechtstag im April in Berlin

Der 10. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und der DeutscheAnwaltAkademie (DAA) findet vom 27. und 28. April 2023 in Berlin und Online statt.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem „Deutscher IT-Rechtstag“ werden Rechtsanwält*innen, insbesondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wie schon beim 9. Deutsche IT-Rechtstag im vergangenen Jahr, findet auch in diesem Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online statt, diesmal liegt der Termin auf dem 27. und 28. April 2023. Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL. M, Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV in Berlin. Der 10. Deutscher IT-Rechtstag startet am Donnerstag um 10:00 mit einer zweistündigen davit Mitgliederversammlung. Um 12:00 Uhr begrüßt Bartels die Teilnehmer, ehe ab 12:15 die Vorträge beginnen. Themen sind unter anderem die Mandantengewinnung über Social Media, die Datenanalyse des Fachgebiets mit Mitteln der Statistik, der Markt für Legal Tech, Green IT, und einem Panel. Am Freitag startet das Programm wieder um 10:00 Uhr mit einer Diskussionsrunde zum Thema Löschen, wobei die technische wie die juristische Sicht eingenommen wird. Weiter gehts mit dem europäischen Datenrecht, dem notwendigen Wissen über Agile SoftwareProjekte, ergänzende Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) und weiteren Themen.

Der 10. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 27. April 2023 um 10:00 Uhr bis Freitag, 28. April 2023 um 17:15 Uhr in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 498,– für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht; Nichtmitglieder zahlen EUR 554,– jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Teilnehmende am 10. Deutscher IT-Rechtstag können 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten, mitnehmen: am Donnerstag kommen 5,5 Stunden und am Freitag 4,5 Stunden zusammen.

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