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Der 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet doch nur virtuell statt

Der für 20. und 21. November 2020 angekündigte 9. Frankfurter IT-Rechtstag wird aufgrund der aktuellen Umstände nun doch nur virtuell abgehalten. Für bis zu 50 Studierende und Referendare wird die online-Teilnahme am IT-Rechtstag finanziert. Die Agenda bleibt vollgepackt mit aktuellen IT-Rechtsthemen.

Der 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet wie gewohnt in Kooperation mit HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein e.V. und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main statt. Die Moderation übernehmen wie gehabt die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Die jetzt aufgrund der aktuellen Corona-Umstände nur mehr virtuell stattfindende Konferenz startet wie ursprünglich angekündigt am Freitag, 20.11.2020 um 13:00 Uhr und endet am Samstag, 21.11.2020 um 15:00 Uhr. Sie richtet sich an Rechtsanwälte und Syndizi. Die Agenda bleibt weitestgehend unverändert, lediglich ein Vortrag am Samstag Vormittag scheint auszufallen.

Der zweitägige 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet am 20. und 21. November 2020 als virtuelle Veranstaltung online statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 487,20 (EUR 420,– Netto). Die Veranstalter freuen sich, dass sie für bis zu 50 Studierende und Referendare die online-Teilnahme finanzieren können. Die Teilnahme ist mit einem PC, Tablet, etc., mit einem Mikrofon und einer Kamerafunktion und einer stabilen Internetverbindung möglich. Teilnehmer erhalten am Mittwoch, 18. November 2020 weitere Informationen und einen Zugangs-Link für Freitag und Samstag. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden 10 Stunden Fortbildung nach § 15 FAO für IT-Recht angerechnet.

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