Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten am 22. und 23. April 2021 den 8. Deutscher IT-Rechtstag. Für die Veranstaltung sponsort DAVIT die Online-Teilnahme von bis zu 50 Rechtsreferendarinnen / Rechtsreferendaren und Studentinnen / Studenten der Rechtswissenschaft.
Der ursprünglich als Hybrid-Veranstaltung konzipierte 8. Deutscher IT-Rechtstag findet nun doch als reine Online-Veranstaltung statt. DAVIT gibt bekannt, die Online-Teilnahme von bis zu 50 Rechtsreferendarinnen / Rechtsreferendaren und Studentinnen/ Studenten der Rechtswissenschaft zu fördern. Jede/r dieser Gruppen kann bei Vorlage eines Nachweises sich per eMail um ein Sponsoring bewerben. Der 8. Deutscher IT-Rechtstag findet vom 22. April bis 23. April 2021 online statt und wird wie gehabt von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Die Moderation übernimmt wieder Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit). Schwerpunkt wird die Überregulierung und das (Post)Pandemische IT-Recht sein. Darüber hinaus geht es auch um Legal Tech, Berufsrecht, Datenschutz, Auswirkungen von Corona auf IT-Verträge, Datenexport in die USA und viele weitere Themen. Auf der Agenda stehen Vorträge über die Anwaltschaft, die sich bei Legal Tech selbst im Weg steht (Alisha Andert), die Berufsrechtreform 2021 (Dr. Frank Remmertz), eine Panel-Diskussion zur IT-Rechtsberatung 2030, Die Auswirkung von Corona auf IT-Verträge (Dr. Stefanie Greifeneder) und einiges mehr.
Der 8. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 22. April 2021 ab 13:00 Uhr bis Freitag, 23. April 2022 um 17:00 Uhr online statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,–; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,– jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 8. Deutscher IT-Rechtstag umfasst 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten.