Der Bayerische Anwaltverband lädt zum bereits 21. Bayerischer IT-Rechtstag am 17. Oktober 2022 unter dem Titel »Neue Regeln für digitale Räume: Daten, Plattformen, Metaverse«. Diese Ausgabe des IT-Rechtstages findet als Hybridverantaltung statt.
Den 21. Bayerischen IT-Rechtstag organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und die Universität Passau, Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft gemeinsam. Nachdem der 19. und der 20. Bayerische IT-Rechtstag lediglich virtuell im Internet stattfanden, trifft man sich zum 21. Mal wieder gemeinsam an einem Ort, dem »hbw Conference Center« in München. Wie mittlerweile üblich, ist auch eine Online-Teilnahme möglich. Die Moderation übernimmt wieder Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (München). Der 21. IT-Rechtstag startet um 09:30 Uhr mit der Begrüßung durch den Präsidenten des Bayerischen Anwaltverbandes, Rechtsanwalt Michael Dudek, und Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL.M., Vorsitzender des GfA davit, Berlin. In der Folge gibt es gleich zwei Keynotes nacheinander; die erste hält Prof. Dr. Christian Djeffal (TU München) zum Thema Metaverse, die zweite liefert Prof. Dr. Meinhard Schröder (Uni Passau) über den Datenschutz 2.0 als Antwort auf das Metaverse. Weiter beschäftigen sich die Vorträge im Laufe des Tages mit kartellrechtlichen Fragen (Rechtsanwältin Dr. Romina Polley LL.M.), neuen EU-Datenregeln (Anna Ludin, EU-Kommission), Zivilrechtsfragen im Metaverse (Rechtsanwalt Andreas Daum) und Fragen zur Regulierung künstlicher Intelligenz im Metaverse (Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech, Berlin).
Der 21. Bayerische IT-Rechtstag findet am 17. Oktober 2022 von 09:30 bis 17:30 Uhr im hbw Conference Center, Max-Joseph-Str. 5 in 80333 München, sowie online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 240,- zzgl. USt (= EUR 285,60), für Nichtmitglieder auf EUR 330,- zzgl. USt (= EUR 392,70). Die Anzahl der Präsenzplätze ist begrenzt. Für Teilnehmer gibt es eine Bescheinigung nach § 15 FAO über 6 Stunden.