Der Bayerische Anwaltverband lädt im Oktober 2020 zum 19. Bayerischen IT-Rechtstag ins Internet. Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz und Recht“ werden aktuelle Rechtsfragen besprochen.
Den »19. Bayerischen IT-Rechtstag« organisieren Bayerischer Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht gemeinsam. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr LLP), München (GfA DAVIT), werden am 15. Oktober 2020 ab 09:30 Uhr aktuelle Themen zum IT-Recht, insbesondere in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz verhandelt. So startet Prof. Dr. Dirk Heckmann (TU München) den Tag mit der Keynote unter der Überschrift »KI – Ethik und Recht«. Ihm folgt Alex Voss (Europäisches Parlament) mit dem Thema »KI und Haftung«, sowie zahlreiche weitere Referenten und Dr. Lea Katharina Kumkar mit KI-Vorträgen. Die Online-Veranstaltung endet um 17:30 Uhr.
Der »19. Bayerische IT-Rechtstag« findet am 15. Oktober 2020 von 9:30 bis 17:30 Uhr online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 180,– zzgl. USt. (= EUR 208,80), für Nichtmitglieder auf EUR 240,– zzgl. USt (= EUR 278,40). Es werden 6 Teilnahmestunden bei durchgängig bestätigter Anwesenheit nach § 15 FAO anerkannt.