Der Anwaltsverein Karlsruhe e. V. veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, den 18. Karlsruher IT-Rechtstag am 30. Oktober 2021 als Präsenzveranstaltung. Mittlerweile liegt die Agenda vor.
Die Veranstaltung moderieren Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek (Karlsruhe) und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl (DAVIT Stuttgart). Nach einer kurzen Begrüßung durch beide Moderatoren, tragen Mitarbeiter der aramido GmbH (Karlsruhe) zur Systemsicherheit vor und inszenieren dabei einen Hacking-Angriff. Nach einer kleinen Pause geht es weiter mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Infomationstechnologierecht, dargestellt von Richter am BGH Jörn Feddersen. Nach der Mittagspause gibt es praktische Einblicke in die Arbeit einer künstlichen Intelligenz. Zuletzt werden Nutzung von Maschinen- und Produktionsdaten im Hinblick auf Datenökonomie & Vertragsgestaltung in den Blick genommen, und die Vertragsgestaltung und -durchführung agiler IT-Projekte besprochen. Mit Ende der offiziellen Veranstaltung um 17:15 gibt es die Möglichkeit, auf dem Dach des Veranstaltungsgebäudes, Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen.
Der 18. Karlsruher IT-Rechtstag findet am Samstag, 30. Oktober 2021 von 09:00 bis 17:15 Uhr bei der disy Informationssysteme GmbH, Zimmerstraße 3, 76137 Karlsruhe statt. Die Präsenzteilnahme ist begrenzt, es kann auf die digitale Teilnahme ausgewichen werden. Der Seminarbeitrag für den IT-Rechtstag beträgt für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe e.V, des DAV und/oder der davit EUR 240,–, Nichtmitglieder zahlen EUR 480,–, Studenten und Referendare EUR 75,–, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Im Preis inbegriffen sind Mittagessen und elektronischen Seminarunterlagen. Für den IT-Rechtstag werden sechs Pflichtfortbildungsstunden nach § 15 FAO anerkannt.