Der Bayerische Anwaltverband lädt im Oktober 2018 zum 17. Bayerischen IT-Rechtstag nach München. Unter dem Titel »Data Economy und Recht« werden aktuelle Rechtsfragen der Data Economy unter anderem im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz besprochen.
Den »17. Bayerischen IT-Rechtstag« organisieren Bayerischer Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht gemeinsam. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr LLP), München (GfA DAVIT), werden am 18. Oktober 2017 ab 09:00 Uhr aktuelle Themen zur Data Economy behandelt. Als Vortragende mit dabei sind Prof. Dr. Anne Riechert (Uni Frankfurt/M), die zur Datenportabilität Stellung nimmt, und Dr. und Dipl. Inform. Fabian Prasser, der einen technischen Blick auf Datenanonymisierungsverfahren nimmt, sowie zahlreiche weitere Referenten. In den Vorträgen werden unter anderem Fragen der Data Economy zu bestimmten Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Kartel- und Wettbewerbsrecht, Compliance und Governance behandelt. Im letzten Vortrag referiert Rechtsanwalt Dr. Daniel Rücker über die Anonymisierung unter der Überschrift »Data Economy und Datenschutz«. Die Veranstaltung endet nach diesem Vortrag gegen 18:00 Uhr.
Der »17. Bayerische IT-Rechtstag« findet am 18. Oktober 2017 von 9:00 bis 18:00 Uhr im Akademischen Gesangverein, Ledererstraße 5 in 80331 München, statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 210,– zzgl. USt (= EUR 249,90), für Nichtmitglieder auf EUR 280,– zzgl. USt (= EUR 333,20). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Im Preis enthalten sind Getränke und das Mittagessen. Auch wenn es nicht weiter erwähnt wird, gehen wir davon aus, dass die Teilnahmestunden nach der FAO anerkannt werden.